Reisebedingungen

1. Abschluß des Reisevertrages
1. 1.
Mit der Anmeldung bietet der Reisende Reisebüro Flamingo GmbH den Abschluß eines Reisevertrages unter Anerkennung dieser Reisebedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Reisebüro Flamingo GmbH zustande.
1.2. Vermittelt der Reiseveranstalter ausdrücklich im fremden Namen, so richten sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringers):

2. Bezahlung
innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf dem jeweils beigefügtem Überweisungsträger ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 15% (auf volle Euro aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Reiserück-tritts-, Bearbeitungs- und Um-buchungsgebühren, Versicherungs-prämien sowie verauslagte Kosten sind ebenfalls sofort fällig.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen Abbildungen und Preisangaben (z.B. in Orts- oder Hotelprospekten) sind nicht verbindlich. Nebenabreden besondere Verein-barungen, vereinbarte Sonder-wünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und ins besondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.

4. Leistungs- und Preisänderung
4.1. Änderungen oder Abweich-ungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.

5. Umbuchung
Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den Punkt 6. genannten Bedingungen und nach Neuanmeldung möglich. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit der Leistung. Umbuchung und Änderung im Rahmen des bestehenden Vertrages, denen der Veranstalter zustimmt, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr pro Person von 20,-EUR vorgenommen.

6. Rücktritt und Kündigung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurück-treten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Hierfür sind folgende pauschalierte Storno-gebühren, die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und anderweitig verwendete Reiseleistungen berücksichtigen, je angemeldetem Teilnehmer bezogen auf den Endpreis je Teilnehmer maßgebend:

Bei Busreisen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, mindestens 25,-EUR; Vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, mindestens 40,-EUR. Ab 21 Tage bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises. Ab 10 Tage bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. Ab einen Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises.

Bei Seeschiffsreisen und Flusskreuzfahrten:
Bis zum 30. vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, mindestens 40,- EUR; Vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises, mindestens 40,- EUR. Ab 21 Tage bis zum 15 Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises. Ab 14 Tage bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. Ab einen Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter kann bis 14 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reisende erhält im Fall des Rücktritts durch den Reiseveranstalter den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Der Reiseveranstalter kann aus wichtigen Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet. Und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.

Theater- und Musicalreisen:
Die Stornierungskosten für Theater- und Musicalkarten betragen 100% des Kartenpreises.

Tagesfahrten:
Bis zum 10. Tag vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR erhoben; ab den 9. Tag vor Reisebeginn 50% und bei Nichterscheinen 100% Stornierungskosten des Reisepreises.

7. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

8. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.: Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

9. Gewährleistung
Für die Dauer einer nicht vertrags-gemäßen Erbringung der Reiseleistung durch den Veranstalter kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich ist Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort anzuzeigen.

10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eintretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken., eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Reisebüro Flamingo GmbH oder die Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen bzw. aufgrund Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder höherer Gewalt hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der schriftlichen Reklamation beim Veranstalter maßgebend.

12. Pass-, Visa,- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.

13. Versicherung
Reisebüro Flamingo GmbH empfiehlt dringend für jeden Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Reisekrankenversicherung. Reisebüro Flamingo GmbH verweist außerdem auf die Möglichkeit, sich durch den Abschluss weiterer Reiseversicherungen gegen andere Risiken einer Reise abzusichern.

14. Insolvenz-Absicherung
Diesen Schein erhalten sie mit ihren Reiseunterlagen, ausgenommen sind Reisen die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtungen einschließen und Reisepreis von 75,- EUR nicht übersteigen.

15. Sonstiges
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand ist Potsdam.

Veranstalter:
Reisebüro Flamingo GmbH
Postraße 28
14547 Beelitz

Stand, 01/2018